AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hochrhein Tennis Organisation

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§ 1 Vertragsabschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule HTO geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt mit einer schriftlichen Anmeldung zustande. Wird der Vertrag nicht 2 Wochen vor Ende einer Sommer- bzw. Winter-Saison schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um eine weitere Saison. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.

§ 2 Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen, und Einzeltraining. Für das Training auf der Anlage ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps oder das Wintertraining sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Mannschaftstraining findet für Jugendliche und Erwachsene des Vereins statt. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, oder Alter einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

§ 2.1 Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 30, 60 oder 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenverordnungen der jeweiligen Tennisanlage. Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sowie Allergien sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.

§2.2 Aufsicht bei Kinder

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten müssen deshalb Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Informieren sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

§2.3 Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Eltern/Erziehungsberechtigte willigen darin ein, dass ihr(e) Kind(er) in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

$2.4 Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingseinheiten nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung und unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Trainingseinheiten, die 2 mal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden 1 mal nachgeholt, mit einem Maximum von 2 Einheiten. Trainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt. Fällt ein Spieler wegen Krankheit längerfristig aus, nehmen sie Kontakt mit uns auf und wir suchen eine bestmögliche Alternative.

§2.5 Höhere Gewalt (z.B. Pandemie, Naturkatastrophen usw.)

Sollte der Trainingsbetrieb aufgrund von höherer Gewalt, seitens des zuständigen Gesundheitsamtes geschlossen werden, sind die Trainingskosten ab diesem Zeitpunkt generell zur Hälfte vom Trainingsteilnehmer an die Tennisschule zu entrichten.

Darin eingeschlossen sind sämtliche von der Tennisschule angebotenen Trainings.

Diese Regelung tritt ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung der Tennisschule in Kraft.

Pandemie (Covid19):

Wir bitten um Einsicht der Trainingsteilnehmer bzw. von den Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kindern und Jugendlichen sich an die geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg zu halten. Bei grob fahrlässiger Nichtbeachtung behält sich die Tennisschule vor, Schadens- und Regressansprüche geltend zu machen.

Sollte der Trainierende in Quarantäne sein und in dieser Zeit nicht trainieren können, gilt die Regelung von §2.4 ‚Ausgefallene Stunden‘.

§2.6 Regenstunden

Das Training findet bei Regen in der Tennishalle in Tiengen statt. Zusätzliche Platzkosten werden zum späteren Zeitpunkt verrechnet.

§ 3 Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 4 Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Gegenständen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

§ 5 Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor einer Trainings-einheit/Saison fällig. Eine Bezahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das, in der Trainingsbestätigung (Rechnung) angegebene Konto, geleistet werden. Monatliche anfallende Beiträge des Sommer-, Wintertrainings werden im folgenden Monat angefordert. Sie haben 14 Tage Zeit, diese zu überweisen.

§ 6 Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die HTO ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.

AGB Stand 01.09.2020

Tim de Heer – Tennisschule Waldshut-Tiengen